- Hamburger Abkommen
- Hạmburger Abkommen,Neufassung des Düsseldorfer Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des (allgemein bildenden) Schulwesens, unterzeichnet am 28. 10. 1964 in Hamburg (letzte Fassung vom 14. 10. 1971). Es enthält u. a. Regelungen über Schulbeginn (1. 8.), Ferien, Schularten und ihre Bezeichnungen, Sprachenfolge, Notenstufen und ihre Bezeichnung, Klassenzählung (1-13), Anerkennung von Abschlüssen der im Abkommen genannten Schularten. Die Vollzeitschulpflicht wurde auf neun Schuljahre festgelegt, ihre Ausdehnung auf ein weiteres Schuljahr ist zulässig. Die Einführung der Förderstufe oder Orientierungsstufe wird anheim gestellt, ebenso ist die Entwicklung neuer Schularten freigestellt.
Universal-Lexikon. 2012.